Besondere Geschäftsbedingungen für das Mallorca-Retreat
Dr. Barbara Rheinbay – Dienstleistungsgewerbe für intuitive Persönlichkeits- und Bewusstseinsentwicklung, Beratungsdienstleistungen & Visionsarbeit
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Teilnehmerbegrenzung
- Diese besonderen Bedingungen gelten für die Durchführung des Vor-Ort-Retreats „Auf den Spuren des Lichts – Samhain auf Mallorca“ durch Dr. Barbara Rheinbay (nachfolgend „Anbieterin“).
- Der Vertrag umfasst ausschließlich die Durchführung des angebotenen Retreat-, Seminar- und Weiterbildungsprogramms im Bereich der intuitiven Persönlichkeits- und Bewusstseinsentwicklung (Wissensvermittlung, Stärkung der Intuition, Ahnenkraft und Selbsterfahrung).
- Zum Schutz der Intensität und Exklusivität der feinstofflichen Prozesse beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 Personen und ist auf höchstens 12 Personen streng begrenzt.
- Zwingende Teilnahmevoraussetzung (Zulassungskriterium): Die Anbieterin versteht sich als Gastgeberin außergewöhnlicher Transformationsräume. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Qualitätsanspruchs besteht darin, die Teilnehmer persönlich zu kennen. Für Teilnehmer, die erstmals mit der Anbieterin arbeiten, ist ein persönliches Einzelsetting (Private Spiritual Guidance) im Vorfeld in Rosenheim oder unmittelbar vor Ort auf Mallorca vor Beginn des Retreats eine Voraussetzung für die Teilnahme. Dieses Einzelsetting ist unabhängig vom Retreathonorar und wird separat berechnet. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen abzulehnen, wenn dieses Kriterium nicht erfüllt wird.
§ 2 Rechnungsstellung, Vertragsschluss, Zahlungsbestätigung und Widerrufsrecht
- Nach einer verbindlichen Anmeldung oder Interessenbekundung erhält der Kunde eine Rechnung über das Retreat-Honorar per E-Mail.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Rechnung zustande. Die Berechtigung zur Teilnahme am Retreat (Terminbestätigung und finale Platzreservierung) steht unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Zahlungseingangs des Rechnungsbetrages innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist.
- Steuerliche Behandlung des Honorars:
a) Das Honorar für das Retreat beträgt pro Teilnehmer 2.900,00 Euro netto.
b) Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.
c) Bei Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen steuerlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (gegebenenfalls Netto-Fakturierung im Reverse-Charge-Verfahren, sofern dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen).
- Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Da es sich bei dem angebotenen Retreat um eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitbetätigungen handelt, die für einen bestimmten Termin bzw. Zeitraum erbracht wird, steht Verbrauchern gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Mit Zugang der Rechnung kommt der Vertrag zustande. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
§ 3 Eigenverantwortung für Unterkunft, Anreise und Transport (Abgrenzung zum Pauschalreiserecht)
- Die Buchung und Bezahlung der Unterkunft im „Finca Hotel Albellons“ (inklusive Verpflegung) sowie die Buchung von Flügen, Transfers und sonstigen Transportmitteln erfolgen ausschließlich eigenverantwortlich und direkt durch den Teilnehmer.
- Die Anbieterin vermittelt diese Reiseleistungen nicht und tritt zu keinem Zeitpunkt als Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. Die Nennung des Hotels dient lediglich als unverbindliche Empfehlung für den gemeinsamen Aufenthaltsort während des Retreat-Programms. Die Verträge für Unterkunft, Flug und Transport kommen ausschließlich direkt zwischen dem Teilnehmer und den jeweiligen Drittanbietern zustande.
- Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Anbieterin keine Haftung für Leistungsstörungen, Mängel, Ausfälle, Verspätungen oder Schäden im Zusammenhang mit dem Finca Hotel Albellons, Fluggesellschaften oder sonstigen Transportunternehmen.
§ 4 Stornierung, Versicherungsempfehlung, Gutschrift-Option und Ersatzpersonen
- Grundsätzlicher Ausschluss des Rücktritts und Versicherungshinweis: Nach erfolgtem Vertragsschluss ist ein ordentliches Rücktritts- oder Stornierungsrecht des Teilnehmers ausgeschlossen. Sagt der Teilnehmer seine Teilnahme ab oder erscheint er nicht, behält die Anbieterin den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Die Anbieterin muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Vergabe des Retreat-Platzes erlangt. Dem Teilnehmer bleibt der ausdrückliche Nachweis gestattet, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Zur Absicherung des finanziellen Risikos empfiehlt die Anbieterin dem Teilnehmer ausdrücklich den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, zum Beispiel einer ERGO- oder HanseMerkur-Seminarversicherung. Je nach Versicherungsvertrag können insbesondere die Seminargebühr sowie Stornierungs- oder Umbuchungskosten für Flug und Unterkunft abgesichert sein. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Kulanz-Option bei fehlendem Versicherungsschutz (Umbuchung/Gutschrift): Sagt der Teilnehmer seine Teilnahme aus wichtigem Grund (z. B. akute, nachgewiesene schwere Krankheit) bis spätestens 14 Tage vor Retreat-Beginn ab und greift eine vom Teilnehmer abgeschlossene Versicherung im Einzelfall nicht, kann die Anbieterin dem Teilnehmer aus reiner Kulanz anbieten, das bezahlte Honorar als Gutschrift für ein zukünftiges, gleichwertiges Seminar oder Retreat der Anbieterin innerhalb der nächsten 24 Monate zu verwenden. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Umbuchung besteht nicht; sie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin. Eventuelle Stornokosten für Hotel und Flug des Teilnehmers sind von dieser Kulanzregelung ausdrücklich ausgeschlossen.
- Regelung für Ersatzpersonen: Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum Start des Retreats eine Ersatzperson zu stellen, die den gebuchten Platz übernimmt. Aufgrund des exklusiven Charakters des Transformationsraums muss diese Ersatzperson jedoch zwingend die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 1 Absatz 4 erfüllen. Das bedeutet: Die Ersatzperson muss Dr. Barbara Rheinbay entweder bereits aus einer früheren Zusammenarbeit kennen oder bis unmittelbar vor Beginn des ersten Retreat-Tages ein eigenständiges, honorarpflichtiges Einzelsetting (Private Spiritual Guidance) absolviert haben. Erfüllt die vorgeschlagene Ersatzperson diese Kriterien nicht, kann sie von der Anbieterin abgewiesen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Absage, Verschiebung oder Ersatztermin durch die Anbieterin / Höhere Gewalt
- Die Anbieterin behält sich die Absage oder Verschiebung des Retreats aus höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Flugverbote, behördliche Sperrungen) oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. akute schwere Erkrankung oder Unfall der Anbieterin oder des Co-Leiters Helmut Gerstlauer, schwere familiäre Notfälle sowie das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen) vor.
- Regelung zum Ersatztermin: Im Falle einer notwendigen Absage oder Verschiebung ist die Anbieterin berechtigt, den Teilnehmern einen adäquaten Ersatztermin für das Retreat anzubieten. Die Teilnehmer werden über den Ersatztermin unverzüglich informiert. Sollte ein Teilnehmer an dem angebotenen Ersatztermin nachweislich, etwa wegen bereits gebuchter und nicht verschiebbarer Verpflichtungen, nicht teilnehmen können oder diesen ablehnen, wird das bereits gezahlte Seminarhonorar zu 100 % zurückerstattet.
- Wird kein Ersatztermin angeboten oder ist die Verschiebung dauerhaft unmöglich, wird das bereits gezahlte Seminarhonorar im Falle einer vollständigen Absage unverzüglich zu 100 % an die Teilnehmer zurückerstattet.
- Die Anbieterin haftet für vergebliche Aufwendungen sowie Stornierungs- oder Umbuchungskosten des Teilnehmers bezüglich der von ihm eigenständig gebuchten Flüge, Transfers oder der Zimmerreservierung im Finca Hotel Albellons nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zur Absicherung dieses Risikos wird dem Teilnehmer der Abschluss einer entsprechenden Reise- oder Seminar-Rücktrittsversicherung ausdrücklich empfohlen.
§ 6 Gesundheitliche Eigenverantwortung, Einverständniserklärungen und Therapie-Ausschluss
- Das angebotene Programm entspricht einer fundierten Wissensvermittlung und tiefgehenden Selbsterfahrung. Das Retreat stellt ausdrücklich keine ärztliche, medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung dar und kann eine solche zu keinem Zeitpunkt ersetzen.
- Die Teilnahme geschieht in voller psychischer und physischer Eigenverantwortung des Kunden. Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, inwieweit er sich auf die angebotenen feinstofflichen und schamanischen Prozesse einlässt.
- Befindet sich ein Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung oder leidet unter relevanten körperlichen oder psychischen Erkrankungen, ist die Anbieterin vor Beginn des Retreats hierüber zu informieren. Im Zweifel ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die uneingeschränkte Teilnahmefähigkeit vorzulegen.
- Verpflichtende Einverständniserklärungen: Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, vor Beginn des Retreats die von Dr. Barbara Rheinbay vorgelegten schriftlichen Einverständniserklärungen vollständig ausgefüllt und persönlich unterzeichnet vor Ort zu übergeben. Ohne diese unterzeichneten Erklärungen ist eine Teilnahme am Retreat zum Schutz der Gesamtgruppe ausgeschlossen; ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in diesem Fall nicht.
§ 7 Eigenverantwortung für Ergebnisse und Haftungsbegrenzung
- Der Teilnehmer ist allein für seine Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse in seinem Leben verantwortlich. Die Anbieterin und der Co-Leiter Helmut Gerstlauer können nicht für Handlungen, Lebensentscheidungen oder geschäftliche Prozesse haftbar gemacht werden, die der Teilnehmer auf Grundlage der während des Retreats gewonnenen Impulse, Übungen oder Erkenntnisse eigenverantwortlich trifft oder umsetzt.
- Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Anbieterin (Rosenheim) vereinbart.
